Gemeinsam Lösungen finden
Unsere Mitarbeitenden in den Beratungsstellen in Leichlingen und Bergisch Gladbach suchen für Eltern, Jugendliche und Kinder sowie für Fachkräfte nach passenden Lösungen für ihre Anliegen.
Kontakt
Wenn Sie Fragen haben, Informationen wünschen oder Anregungen geben wollen, wenden Sie sich bitte an eine unserer Beratungsstellen oder die Geschäftsstelle.
Häufig gestellte Fragen
Für wen ist das Angebot der Erziehungsberatung?
Unser Angebot kann jeder, unabhängig von Religion, Weltanschauung und Nationalität, in Anspruch nehmen.
Unsere Beratungen sind kostenlos. Ebenso unterliegen alle Beratungen der Schweigepflicht.
Muss ich einen Beratungstermin vereinbaren?
Für eine bessere Planbarkeit möchten wir Sie bitten einen Beratungstermin mit uns telefonisch oder per Mail abzustimmen.
Alternativ bieten wir offene Sprechstunden oder offene Chat-Räume zu festgelegten Zeiten.
Wann ist Beratung möglich? Wie sind Ihre Öffnungszeiten?
Wir bieten Termine zu unseren Bürozeiten Montag bis Donnerstag 8:30 -17:00 Uhr und Freitag bis 13:00 Uhr an.
Nach Absprache sind auch Abendtermine möglich. Zu anderen Zeiten können Sie uns über die Onlineberatung anschreiben.
Bieten Sie auch Beratung bei Trennung und Scheidung an?
Bei Fragen zu Trennung und Scheidung sind Sie bei uns richtig. Wir beraten Sie vor allem zum Umgang mit Ihren gemeinsamen Kindern in dieser schwierigen Zeit.
Dazu bieten wir auch Gruppen an, sowohl für Kinder, als auch für Eltern (s. „Kinder im Blick“).
Ist auch anonyme Beratung möglich?
Grundsätzlich ja. Wenn Sie Sorge haben, in die persönliche Beratung zu kommen, können Sie sich auch gerne in der Onlineberatung melden, da brauchen Sie nur einen erfundenen Benutzernamen anzugeben.
Gibt es auch Beratung, wenn jemand nicht gut deutsch spricht?
Unsere Beratungsstelle ist offen für alle, selbstverständlich auch für Ratsuchende mit Migrations-oder Fluchthintergrund.
Wenn jemand kein Deutsch spricht, können wir Sprachmittler einsetzen.
Gilt die Schweigepflicht auch gegenüber dem Jugendamt?
Es handelt sich um eine gesetzliche Schweigepflicht, d. h. niemand darf erfahren, was in der Beratung besprochen wird.
In Ausnahmefällen kann mit Ihnen eine Entbindung von der Schweigepflicht vereinbart werden, etwa, wenn mit der Schule oder mit dem Jugendamt zusammen gearbeitet werden soll.
Können Kinder und Jugendliche auch ohne Wissen der Eltern in die Beratung kommen?
In unsere Beratungsstelle können Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre auch alleine kommen.
Man kann beim ersten Mal auch mit einer Begleitperson kommen (z.B. Freundin, Lehrer etc.). Natürlich können Jugendliche sich auch gerne in der Online- oder Chatberatung melden, die ja anonym ist.